• Privatpersonen – insbesondere auch den „gemeinen“ Bürger
• Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe
• Angehörige freier Berufe
• Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Hausverwaltungen
Als selbstständiger Anwalt in eigener Kanzlei berate und vertrete ich Sie umfassend in sämtlichen relevanten Rechtsgebieten, die für diese Gruppen von Bedeutung sind. Meine anwaltliche Beratung für Sie erfolgt stets persönlich. Bei Bedarf – selbstverständlich nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen – ziehe ich ausgewählte Sachverständige sowie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzkanzleien aus meinem langjährigen Kooperationsnetzwerk hinzu. So profitieren Sie von einer effizienten und kompetenten Betreuung, die auf bewährter Zusammenarbeit basiert.
Denn...